Finanzbetrug

Telefonbetrug mit geklonten Stimmen: So durchbrechen Sie den Ablauf

Die Bundesnetzagentur registrierte 2025 über 85.000 Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch. Neu ist, dass Täter Stimmen in Echtzeit nachbilden.

Porträtfoto von Miriam Sadowski

Geprüft und verfasst von Miriam Sadowski, Diplom-Journalistin

Redakteurin Finanzen und Pflege

Veröffentlicht am 25.02.2026 · Zuletzt geprüft am 04.09.2026

Quelle der Meldung
Bundesnetzagentur

Bei der Bundesnetzagentur gingen 2025 insgesamt 85.158 Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch ein. Das ist fast eine Halbierung gegenüber dem Rekordjahr 2024 mit 154.624 Meldungen. Die Behörde schaltete rund 6.200 Rufnummern ab und verhängte für gut 2.000 Nummern Zahlungsverbote.

Im Februar 2026 warnte die Bundesnetzagentur vor einer neuen Masche. Täter setzen Deepfakes und Stimmklonen in Echtzeit ein und geben sich als Bankmitarbeiter, Polizisten oder Support-Techniker aus. Ein dokumentierter Fall aus Ludwigshafen zeigt, wie Opfer unter Vorwänden zur Herausgabe von Geheimzahl und Bankkarte gebracht wurden.

Gegen geklonte Stimmen hilft kein Erkennen am Klang, sondern nur ein festes Verhaltensmuster. Legen Sie bei jedem unerwarteten Anruf auf und rufen Sie selbst über die Nummer auf Ihrer Bankkarte, dem Kontoauszug oder über 110 zurück. Verwenden Sie niemals eine Rückrufnummer, die der Anrufer nennt.

Geheimzahl, TAN und Bankkarte gibt keine Bank und keine Behörde jemals telefonisch oder an der Haustür ab. Vereinbaren Sie in der Familie ein Codewort für Notfälle. Verdächtige Nummern und SMS melden Sie der Bundesnetzagentur, das ist die Grundlage für Abschaltungen nach Paragraf 66k Telekommunikationsgesetz.

Die Fakten im Überblick

  • 85.158 Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch bei der Bundesnetzagentur im Jahr 2025
  • 154.624 Meldungen im Rekordjahr 2024
  • Rund 6.200 Rufnummern abgeschaltet, für gut 2.000 Nummern Zahlungsverbote verhängt
  • Warnung der Bundesnetzagentur vom Februar 2026 vor Deepfakes und Stimmklonen in Echtzeit
  • Dokumentierter Fall aus Ludwigshafen mit Herausgabe von Geheimzahl und Bankkarte

Das empfiehlt die Redaktion

  1. Bei unerwarteten Anrufen auflegen und selbst über die Nummer auf Karte, Kontoauszug oder 110 zurückrufen
  2. Geheimzahl, TAN und Bankkarte niemals telefonisch oder an der Haustür herausgeben
  3. Verdächtige Rufnummern und SMS der Bundesnetzagentur melden

Rechtsgrundlage

Paragraf 66k Telekommunikationsgesetz, Paragraf 263 Strafgesetzbuch

Quellen

Themen dieses Beitrags

  • Enkeltrick Betrug erkennen
  • KI Stimme Betrug Anruf
  • Rufnummernmissbrauch melden

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