Versicherungen

Kfz-Versicherung: Versteckte Erhöhungen erkennen und trotzdem wechseln

Auch nach dem 30. November kommen Sie raus, wenn der Beitrag steigt. Der häufigste Fall ist ein nicht weitergegebener Schadenfreiheitsrabatt.

Porträtfoto von Miriam Sadowski

Geprüft und verfasst von Miriam Sadowski, Diplom-Journalistin

Redakteurin Finanzen und Pflege

Veröffentlicht am 14.11.2025 · Zuletzt geprüft am 28.08.2026

Die Beiträge in der Kfz-Versicherung sind stark gestiegen. Eine Auswertung von Verivox weist für Ende 2025 ein Plus von durchschnittlich 24 Prozent aus, Anfang 2026 lagen die Preise noch 7 Prozent über dem Vorjahr. Laut einer Finanztip-Umfrage empfinden 40 Prozent der Autofahrer die Kosten als finanzielle Belastung.

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt einen Monat, für Verträge mit Ablauf zum Jahresende also bis 30. November. Wer diesen Termin verpasst, ist nicht gebunden: Nach Paragraf 40 Versicherungsvertragsgesetz haben Sie bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Zugang der Rechnung, auch im Dezember.

Der wichtigste Punkt ist die versteckte Erhöhung. Sie liegt vor, wenn Sie in eine bessere Schadenfreiheitsklasse aufsteigen, der Versicherer den daraus folgenden Rabatt aber nicht vollständig weitergibt. Der Beitrag bleibt dann gleich oder steigt nur leicht, obwohl er sinken müsste. Das reicht für das Sonderkündigungsrecht aus.

Legen Sie die neue Rechnung neben die des Vorjahres und vergleichen Sie drei Werte: Schadenfreiheitsklasse, Rabattsatz in Prozent und Beitrag. Passt der Rabattsprung nicht zum Beitrag, kündigen Sie schriftlich unter Nennung des Grundes und holen vorher Vergleichsangebote ein.

Die Fakten im Überblick

  • Beitragsanstieg von durchschnittlich 24 Prozent Ende 2025 laut Verivox-Auswertung
  • Anfang 2026 lagen die Preise noch 7 Prozent über dem Vorjahr
  • Reguläre Kündigungsfrist ein Monat, bei Jahresverträgen bis 30. November
  • Sonderkündigungsrecht nach Paragraf 40 Versicherungsvertragsgesetz innerhalb eines Monats ab Zugang der Rechnung
  • 40 Prozent der Autofahrer empfinden die Kosten laut Finanztip-Umfrage als Belastung

Das empfiehlt die Redaktion

  1. Neue und alte Jahresrechnung Zeile für Zeile vergleichen, besonders Schadenfreiheitsklasse und Rabattsatz
  2. Bei Erhöhung innerhalb eines Monats schriftlich kündigen und den Kündigungsgrund benennen
  3. Vor der Kündigung Vergleichsangebote einholen, damit der Versicherungsschutz nicht abreißt

Rechtsgrundlage

Paragraf 40 Versicherungsvertragsgesetz

Quellen

Themen dieses Beitrags

  • Kfz-Versicherung Sonderkündigungsrecht
  • Kfz-Versicherung Preiserhöhung wechseln
  • Autoversicherung kündigen Frist 30. November

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