Energie und Heizung

Gebäudemodernisierungsgesetz: Was beim Heizungstausch jetzt gilt

Die 65-Prozent-Regel ist gestrichen. Seit 29. Juli 2026 entscheidet ein neues Gesetz darüber, welche Heizung Sie einbauen dürfen und was ab 2029 auf Öl- und Gasheizungen zukommt.

Porträtfoto von Tobias Wendland

Geprüft und verfasst von Tobias Wendland, Dipl.-Wirtschaftsingenieur

Redakteur Technik und Handwerk

Veröffentlicht am 12.08.2026 · Zuletzt geprüft am 08.09.2026

Quelle der Meldung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet. Verkündet wurde es am 28. Juli 2026, seit dem 29. Juli 2026 gilt es. Damit fällt die vielkritisierte Vorgabe weg, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen muss.

Für Eigentümer heißt das zunächst: Der Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung ist wieder ohne die alte Quotenpflicht möglich. Wer das plant, sollte allerdings weiter rechnen. Ab 1. Januar 2029 greift eine gestufte Pflicht zu klimaneutralen Brennstoffen, in der Praxis Bio-Treppe genannt. Sie beginnt bei mindestens 10 Prozent, steigt 2030 auf 15 Prozent, 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Diese Anteile müssen Sie als Betreiber beschaffen, und Biomethan oder HVO kosten heute deutlich mehr als fossiles Gas oder Heizöl.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bezifferte die Entlastung für Bürger, Handwerk und Wirtschaft auf rund 7,4 Milliarden Euro. Diese Zahl beschreibt vermiedene Bürokratie- und Investitionskosten, keine Ersparnis auf Ihrer Heizkostenabrechnung.

Wichtig ist die Reihenfolge: Fördermittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude müssen Sie beantragen, bevor Sie den Auftrag unterschreiben. Wer erst bestellt und dann beantragt, verliert den Zuschuss. Holen Sie mindestens drei Angebote ein und lassen Sie sich für jede Variante die Jahresbetriebskosten über 15 Jahre vorrechnen, nicht nur den Anschaffungspreis.

Die Fakten im Überblick

  • Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026
  • Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28. Juli 2026, Geltung seit 29. Juli 2026
  • Die 65-Prozent-Regel aus der Novelle vom 16. Oktober 2023 entfällt ersatzlos
  • Ab 2029 mindestens 10 Prozent klimaneutrale Brennstoffe, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent, ab 2040 60 Prozent
  • Entlastung von rund 7,4 Milliarden Euro laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Das empfiehlt die Redaktion

  1. Alle zulässigen Varianten von Wärmepumpe über Hybrid bis Gas mit Bio-Treppe mit Jahresbetriebskosten über 15 Jahre vergleichen
  2. Laufende Sanierungsplanungen auf die neue Rechtslage prüfen lassen, weil alte Angebote noch auf die 65-Prozent-Regel abgestellt sein können
  3. Förderantrag immer vor der Auftragsunterschrift stellen

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden

Quellen

Themen dieses Beitrags

  • Gebäudemodernisierungsgesetz Heizung
  • 65 Prozent Regel abgeschafft
  • neues Heizungsgesetz 2026 Förderung

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